Die GEMA bekommt Konkurrenz – vielleicht

c3s

Und ich in meiner juristischen Ahnungslosigkeit Unbildung dachte bisher, das ginge gar nicht, die GEMA sei so etwas wie eine Behörde – also etwas Alternativloses sozusagen. Es gibt ja schließlich auch nur ein Finanzamt, an das Steuern zu entrichten sind. Jens Uthoff schreibt aber heute auf taz.de, dass dem nicht so ist (also das mit der GEMA jetzt, mit dem Finanzamt lag ich schon richtig):

Aus der Düsseldorfer Initiative C3S (Cultural Commons Collecting Society) wird … eine Verwertungsgesellschaft – so denn das Deutsche Patent- und Markenamt im kommenden Jahr die Zulassung erteilt.

Ziel sei eine Art GEMA 2.0 speziell für Marginalmusiker (also praktisch für alle bis auf Dieter Bohlen und ähnliche Kaventsmänner, denn ordentliches Mitglied der GEMA kann weiterhin nur werden, an wen in in 5 aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 30.000 € oder in 4 aufeinanderfolgenden Jahren mindestens jährlich 1.800 € an Tantiemen ausgeschüttet wurden), die viel differenzierte und lebens-, sprich internetnähere Lizensierungsoptionen ermögliche als die GEMA bisher.

Interpreten sollen für jedes einzelne Werk entscheiden können, ob sie die Rechte ganz abtreten oder ob sie Creative-Commons-Lizenzen … nutzen möchten. Mit diesen können die Autoren auf einfachem Wege die Rechte (etwa für Remixe) freigeben. Mit einer Gema-Mitgliedschaft geht dies nicht. Des Weiteren strebt man bei C3S trackgenaue Abrechnungen im Bereich Online- und Live-Lizensierung an.

Na, das klingt doch mal vernünftig – wenn auch nicht nach reichem Geldsegen. Aber immer noch besser als garnix, oder?

Es wäre schon viel damit gewonnen, wenn auch Marginalmusiker („marginal“ meint hier „ökonomisch unbedeutend“, nicht etwa „künstlerisch ambitionslos“ – im Gegenteil!) wie ich z. B. wenigstens Mikrobeträge für die Downloads ihrer Musik bekämen. Genaugenommen würde ich die Höhe der Downloadkosten ganz gerne selbst festlegen können: Einiges könnte frei bleiben, anderes eher nicht. Nachdem das Social-Payment-Modell Flattr irgendwie dann doch nicht so richtig zu funktionieren scheint, ist C3S vielleicht gar ein Silberstreif am bisher stets zuverlässig kargen und düsteren Horizont digitaler Musikverwertung?

5 Kommentare zu „Die GEMA bekommt Konkurrenz – vielleicht

    1. @Dennis, aber auch @alle: Was spricht dann eigentlich dagegen, für ein und dasselbe Musikstück doppelt zu kassieren: Einmal „makroökonomisch“ bei der GEMA und einmal „mikroökonomisch“ bei C3S?

      Falls das möglich sein sollte, wäre mir wieder einmal auf deprimierende Weise klar geworden, dass ich bisher weder von Ökonomie noch von Jura auch nur das Geringste verstanden habe. Denn für mich ginge die Logik der Angelenheit dann so (bitte um Korrektur): Ich muss lediglich eine juristisch anerkannte Verwertungsgesellschaft gründen und obrigkeitlich durchsetzen, schon habe ich, jetzt mal ganz leger formuliert, die Lizenz zum Gelddrucken.

      Verwertungsgesellschaften sind demzufolge lediglich gesellschaftliche Konventionen (im Sinne von Übereinkunft, nicht im Sinne von Gewohnheit), denen nur ausreichend große Teile der Gesellschaft zustimmen müssen, damit sie ihre Wirkung entfalten und damit Tausenden von Menschen auf unabsehbare Zeit den Lebensunterhalt garantiert können: Magie!

      GEMA und C3S sind dann wohl ein Paradebeispiel für juristisch-ökonomische Kreativität (nicht abschätzig gemeint!): Sie handeln mit durchängig immaterieller Ware (Musiklizenzen), die sich aber dennoch in klingende Münze verwandelt: Nochmal Magie!

      Like

  1. Die GEMA handelt nicht, sondern sie sorgt als Institution dafür, dass Urheber ihre angemeldeten, rechtlichen Ansprüche bei der Verwertung ihrer Werke auch durchsetzen können. Dazu wären sie nämlich als Einzelpersonen nicht fähig.
    Beim Einsammeln und Verteilen der Gelder muss die GEMA sehr vielen unterschiedlichen Interessengruppen gerecht werden und ich denke, das macht sie im Großen und Ganzen ganz gut. Das sage ich übrigens als jemand, der nicht zu den Großverdienern bei der Ausschüttung gehört.
    Insbesondere die überproportionalen Einnahmen der Popularmusik werden übrigens so verteilt, dass der Neuen zeitgenössischen Musik viel mehr zugeteilt wird als ihr rechnerisch zustünde, quasi eine Subvention von Urheber zu Urheber.
    Die GEMA kämpft übrigens an vorderster Front gegen die Ausbeutung von deutschen Urhebern durch Global-Player wie z.B. YouTube, die sich ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung entziehen und dabei mit unlauteren Mitteln arbeiten.

    Like

  2. Ein Erfolg der C3S wäre zu wünschen.
    Der Knackpunkt dabei wäre wohl, daß man als Produzent in eine „Kategorie“ eingeordnet werden und gemäß dieser für Downloads bezahlt werden würde. Individuelle Regelung (nach Stücken) wäre da wohl kaum drin oder?

    Like

    1. @Gerhard: Keine Ahnung. Meine Desiderate an die C3S lassen sich in den Punkten „Differenzierung (1)“ und „Automatisierung (2)“ zusammenfassen:

      ad (1): Ich habe die Freiheit, jeden Fetzen Audio, den ich als Urheber online stelle, nach Belieben zu lizensieren (gemeinfrei, frei, unfrei etc.) – angelehnt an die juristischen Vorgaben von Creative Commons.

      ad (2): Diese (komplexe) Prozedur muss von mir als Urheber mit wenigen Mausklicks rechtlich verbindlich durchführbar sein, was einen hohen Grad an Automatisierung von Seiten der C3S erfordert.

      Like

Kommentieren: